Wir erstellen Ihre Nebenkostenabrechnung

Der NEBKO Abrechnungsdienst bietet eine professionelle Erstellung von Betriebskostenabrechnungen für Hausverwaltungen und private Vermieter an.

Nur einmalig 59,- EUR

pro Abrechnung
 Keine weiteren Kosten. Kein Abonnement.

Nebenkostenabrechnung Betriebskostenabrechnung für Vermieter

Ordnungsgemäß

  • Einhaltung aller gesetzlichen Formalitäten.
  • Stetige Anpassung an neueste rechtliche Rahmenbedingungen.

Vertrauensschaffend

  • Abrechnung durch neutralen Partner erhöht das Vertrauen Ihrer Mieter.
  • Nachvollziehbarkeit der Abrechnung reduziert Nachfragen Ihrer Mieter.

Komfortabel

  • Schnelle und persönliche Kommunikation.
  • Sie sparen wertvolle Zeit.
  • Individuelle Lösungen.

Nutzen Sie unsere Checkliste um zu erfahren, welche Angaben benötigt werden.

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Versenden Sie Belege und Angaben bequem per E-Mail oder per Post.

Ablauf:

  1. Sie schicken uns Dokumente & Angaben.
  2. Wir beginnen mit der Bearbeitung und beantworten gerne all Ihre Fragen.
  3. Innerhalb von 7 Werktagen erhalten Sie Ihre fertige Nebenkostenabrechnung.

Was Sie erhalten:

Unkomplizierte & schnelle Erstellung.

Ihre Daten sind sicher.

✔ Flexible und individuelle Anpassung.

Für Wohnungen und Gewerbe.

Ihre Nebenkostenabrechnung in guten Händen!

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Wir sind persönlich für Sie da.

Jetzt kostenlos beraten lassen!

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Unsere Musterabrechnung gibt Ihnen eine Vorstellung davon, wie die fertigen Abrechnungen aussehen.

Muster Nebenkostenabrechnung

Nutzen Sie optional unser Formular zur Angabe der Kosten und Nutzerdaten.

Formular

Jahrelange Erfahrung & über 1000 zufriedene Kunden!

Haben Sie vielen Dank für Ihre schnelle Rückmeldung, Ihre inhaltliche Einordnung und Ihre fachliche Expertise!

Herr Felix K. , Berlin - 2020

„Sie haben alle meine Fragen beantwortet, ich melde mich gerne wieder, sobald die nächste Abrechnung ansteht.“

Herr Amin W., Wuppertal - 2019

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Häufig gestellte Fragen

  • Welche Kosten sind umlagefähig?
    • Grundsteuer
    • Versicherungen (Sach- und Haftpflichtversicherung)
    • Abwasser
    • Warmwasser und Heizung
    • Abfallbeseitigung, Straßenreinigung,
    • Gebäudereinigung
    • Gartenpflege
    • Allgemeinstrom 
    • Aufzugskosten
    • Kabelanschluss, Antenne
    • Hausmeisterkosten

    Nebko achtet bei der Erstellung darauf, dass Sie keine Kosten vergessen.

      

  • Wie sind die Betriebskosten auf die Mieter umzulegen?

    Grundsätzlich können die Vertragsparteien den Umlageschlüssel, nach dem die Betriebskosten verteilt werden, vertraglich frei vereinbaren. Wurde keine Vereinbarung getroffen sind die Betriebskosten nach §556a (1) nach dem Anteil der Wonfläche umzulegen. Betriebskosten, die von einem gemessenen Verbrauch oder erfassten Verursachung durch den Mieter abhängen, sind nach einem Maßstab umzulegen, der dem unterschiedlichen Verbrauch oder Verursachung gerecht wird.


    Sollten Sie sich nicht sicher sein, prüft NEBKO für Sie,  nach welchen Umlageschlüsseln abzurechnen ist.

  • Bis wann muss die Betriebskostenabrechnung erstellt sein?

    Die Abrechnung ist dem Mieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums mitzuteilen.


    NEBKO erstellt Ihre Nebenkostenabrechnung möglichst schnell, sodass Sie Ihre Frist einhalten.

  • Welche Umlageschlüssel sind möglich?

    Nebenkosten, bei denen der Verbrauch erfasst wird, sind verbrauchsabhängig umzulegen. Heiz- und Warmwasserkosten müssen gemäß der Heizkostenverordnung mit mindestens 50% bis 70% nach dem Verbrauch umgelegt werden.


    Die restlichen Kostenpositionen können vertraglich wie folgt abgerechnet werden:

    - Umlage nach Quadratmetern bzw. Wohnfläche 

    - Umlage nach der Personenanzahl 

    - Umlage nach der Anzahl der Wohneinheiten

    - Umlage nach dem Verbrauch

  • Betriebskostenpauschale: Alternative zur Betriebskostenvorauszahlung?

    Wird eine Betriebskostenpauschale vereinbart können Betriebs- und Nebenkosten nicht durch den Vermieter auf den Mieter umgelegt werden. Sämtliche Betriebs- und Nebenkosten sind damit für den Mieter abgegolten. Der Vorteil für den Vermieter ist, dass er keine jährliche Betriebskostenabrechnung mehr erstellen muss.   Das hat jedoch zur Folge, dass die tatsächlichen Betriebskosten deutlich höher als die vereinbarte Pauschale ausfallen können.

  • Diese Nebenkosten können nicht auf den Wohnungsmieter umgelegt werden.

    - Instandhaltungen und -setzungen

    - Verwaltungskosten

    - Kosten für einen Leerstand

    - u.v.m.

  • Darauf sollten Sie bei den Nebenkosten achten.

    Die Umlage der Hausnebenkosten auf Ihre Mieter muss ausdrücklich im Mietvertrag vereinbart werden. Sofern Sie keine Vereinbarung getroffen haben, gelten die Hausnebenkosten als bereits in der Miete enthalten. Die Umlagevereinbarung in Ihrem Mietvertrag kann die einzelnen Hausnebenkosten entweder namentlich nennen oder auf die Aufzählung in § 2 der Betriebskostenverordnung verweisen.

  • Welcher Zeitraum ist abzurechnen?

    Der Abrechnungszeitraum darf gemäß des § 556 Abs. 3 BGB maximal 12 Monate umfassen. Eine kürzere Abrechnungsdauer ist jedoch erlaubt. Der Zeitraum kann, wenn die Änderung begründet wird, geändert werden.

  • Warum ist eine formell korrekte Nebenkostenabrechnung so wichtig?

    Fehlt es an einer formellen Voraussetzung, ist Ihre Nachzahlungsforderung nicht fällig. Der Mieter kann die formell fehlerhafte Nebenkostenabrechnung zurückweisen. Ihnen entsteht so ein möglicherweise hoher finanzieller Schaden.

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