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✔ Für Wohnungen und Gewerbe
✔ Berücksichtigung der CO₂-Kostenaufteilung
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Ausweis des Kostenanteils gem. § 35a EStG
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Herr Felix K. , Berlin - 2020
„Sie haben alle meine Fragen beantwortet, ich melde mich gerne wieder, sobald die nächste Abrechnung ansteht.“
Herr Amin W., Wuppertal - 2019
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
NEBKO achtet bei der Erstellung darauf, dass Sie keine Kosten vergessen und prüft jede Kostenposition individuell auf Umlagefähigkeit.
Weitere Kosten können umlagefähig sein. Laden Sie sich einfach unsere Aufstellung herunter, wir stehen Ihnen beratend zur Seite.
Grundsätzlich können die Vertragsparteien den Umlageschlüssel, nach dem die Betriebskosten verteilt werden, vertraglich frei vereinbaren. Wurde keine Vereinbarung getroffen sind die Betriebskosten nach §556a (1) nach dem Anteil der Wonfläche umzulegen. Betriebskosten, die von einem gemessenen Verbrauch oder erfassten Verursachung durch den Mieter abhängen, sind nach einem Maßstab umzulegen, der dem unterschiedlichen Verbrauch oder Verursachung gerecht wird.
Sollten Sie sich nicht sicher sein, prüft NEBKO für Sie, nach welchen Umlageschlüsseln abzurechnen ist.
Die Aufteilung der CO2-Steuer zwischen Mietern und Vermietern in Deutschland wird durch das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG) geregelt. Dieses Gesetz sieht ein gestaffeltes Modell vor, bei dem die Kosten je nach energetischem Zustand des Gebäudes zwischen den Parteien aufgeteilt werden. Der entsprechende Anteil wird von NEBKO ermittelt und in der Nebenkostenabrechnung berücksichtigt.
Die Höhe der Betriebskostenvorauszahlungen sollte so bemessen sein, dass sie die zu erwartenden Betriebskosten decken, ohne dass es am Jahresende zu erheblichen Nachzahlungen oder Rückerstattungen kommt. Dies erfordert eine realistische Kalkulation auf Basis der tatsächlich entstandenen Kosten des Vorjahres.
Der NEBKO Abrechnungsservice ermittelt die optimale Vorauszahlungshöhe und passt die Vorauszahlungen auf Wunsch direkt bei der Abrechnung mit an.
Die Abrechnung ist dem Mieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums mitzuteilen.
NEBKO erstellt Ihre Nebenkostenabrechnung möglichst schnell, sodass Sie Ihre Frist einhalten.
Nebenkosten, bei denen der Verbrauch erfasst wird, sind verbrauchsabhängig umzulegen. Heiz- und Warmwasserkosten müssen gemäß der Heizkostenverordnung mit mindestens 50% bis 70% nach dem Verbrauch umgelegt werden.
Die restlichen Kostenpositionen können vertraglich wie folgt abgerechnet werden:
- Umlage nach Quadratmetern bzw. Wohnfläche
- Umlage nach der Personenanzahl
- Umlage nach der Anzahl der Wohneinheiten
- Umlage nach dem Verbrauch
Die Umlage der Hausnebenkosten auf Ihre Mieter muss ausdrücklich im Mietvertrag vereinbart werden. Sofern Sie keine Vereinbarung getroffen haben, gelten die Hausnebenkosten als bereits in der Miete enthalten. Die Umlagevereinbarung in Ihrem Mietvertrag kann die einzelnen Hausnebenkosten entweder namentlich nennen oder auf die Aufzählung in § 2 der Betriebskostenverordnung verweisen.
Darüber hinaus sind weitere Besonderheiten zu berücksichtigen. Gerne berät Sie das NEBKO Abrechnungsteam hierbei.
Der Abrechnungszeitraum darf gemäß des § 556 Abs. 3 BGB maximal 12 Monate umfassen. Eine kürzere Abrechnungsdauer ist jedoch erlaubt. Der Zeitraum kann, wenn die Änderung begründet wird, geändert werden.
Sind nicht alle formalen Vorgaben erfüllt, ist Ihre Nachzahlungsforderung nicht fällig. Der Mieter kann die formal fehlerhafte Nebenkostenabrechnung zurückweisen. Ihnen entsteht so ein möglicherweise hoher finanzieller Schaden.
Wird eine Betriebskostenpauschale vereinbart, können Betriebs- und Nebenkosten nicht durch den Vermieter auf den Mieter umgelegt werden. Sämtliche Betriebs- und Nebenkosten sind damit für den Mieter abgegolten. Der Vorteil für den Vermieter ist, dass er keine jährliche Betriebskostenabrechnung mehr erstellen muss. Das hat jedoch zur Folge, dass die tatsächlichen Betriebskosten deutlich höher als die vereinbarte Pauschale ausfallen können.
Dokumente und Angaben können Sie uns formfrei über folgende Wege zukommen lassen:
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Hier sind wir flexibel, damit wir Ihnen so schnell und bequem wie möglich weiterhelfen können.